
| Mit Begeisterung, Individualität und Professionalität zum Erfolg! | Selbstverständlich gehören bei uns dazu: | |||
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individuelle Erlebnispause am Vormittag: lassen Sie sich kulinarisch und dekorativ von einem der o.g. Themen überraschen |
Konferenzraummiete, Konferenzraum mit Tageslicht und größtenteils Klimaanlage | |||
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zum Mittagessen: ein 2-Gang Menü mit einer Suppe oder einem Dessert und 2 Hauptgerichten zur Wahl inklusive eines Getränkes (Soft, Bier) |
kostenfreie Parkplätze in ausreichender Anzahl durch die Kooperation mit dem gegenüberliegenden Parkhaus in der Mehlstraße |
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individuelle Erlebnispause am Nachmittag: auch diese Pause steht unter einem Motto und wird für die Teilnehmer zum Erlebnis |
Standardtechnik mit Overhead, Leinwand, Pinnwand, Flipchart mit 10 Blatt Papier und PowerLAN kostenfrei |
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ganztägig Spezialitätenkaffee: wie Milchkaffee, Espresso ... in unserem Foyer |
bei zusätzlicher Buchung von Übernachtungen erhält der Trainer/Referent als upgrade ein Deluxe-Themenzimmer mit kostenfreier Nutzung der Minibar und einem Obstkorb bei Anreise | |||
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als Tagungsgetränk: 1 Flasche Mineralwasser „Selters“ (0,75 l) pro Teilnehmer |
... und nicht zu vergessen: die professionelle Beratung bei der Organisation und die freundliche und persönliche Betreuung während der Tagung |
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| für nur € 43,00 pro Person |
Und wer das noch toppen möchte, dem bieten wir auch gern zusätzlich:
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Begrüßungskaffee mit kleinem belegten Brötchen im Raum |
4,50 € pro Person |
Mineralwasser „Selters“ 0,75 l unlimited - im Raum |
2,50 € pro Person | |||||
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Erweiterung des Mittagessens zum 3-Gang Auswahlmenü oder ein Buffet (ab 20 Personen) |
4,50 € pro Person |
gemischte Softgetränke Wasser | Säfte | Bionade ... 0,2l |
2,30 € nach Verbrauch |
| ganztags RM |
halbtags RM bis 4 Stunden |
ganztags VZG |
halbtags VZG bis 4 Stunden |
| Altstadtzimmer | 130 € | 80 € | 205 € | 155 € | |||||
| Genesis alpha | 320 € | 200 € | 420 € | 300 € | |||||
| Genesis beta | 500 € | 300 € | 700 € | 500 € | |||||
| Genesis alpha+beta | 800 € | 500 € | 1000 € | 700 € | |||||
| Herrenhäuser Stuben | 180 € | 105 € | 310 € | 180 € | |||||
| Loccumer Saal | 260 € | 155 € | 410 € | 230 € | |||||
| Luthers Lesekemenate | 130 € | 80 € | 205 € | 155 € | |||||
| Symposion | 800 € | 500 € | 1000 € | 700 € | |||||
| Komplettes Tagungszentrum: Genesis + Symposion + Foyer 50qm | 1500 € | 1000 € | 2500 € | 1500 € |
Die Verzehrgarantie errechnet sich aus dem Gesamtverzehr von Speisen und Getränken. Bei Nichterreichen berechnen wir den Differenzbetrag als Raummiete.
Alternativ bieten wir Ihnen eine unserer Tagungspauschalen, wählbar in Verbindung mit allen Räumlichkeiten.
- Tageslicht
- Wintergartenfoyer zum ruhigen Innenhof für Tagungspausen und Empfänge
- Dachterrasse Lärmstoppfenster
- Individuell regelbare Klimaanlage
- Verdunklung
- Neuland Tagungstechnik
- Stufenlos verstellbare Beleuchtung für verschiedenste Veranstaltungsformen
- W-LAN von Swisscom Eurospot im Tagungs- und Veranstaltungsbereich
- Zusätzlich ISDN-Internetzugang
- Alle Zimmer mit Internetzugang ber ISDN oder W-LAN
- Bodenauslässe mit Strom- und Internetanschluß
- "Trainersuite" mit VIP-Treatment
- Effektives und ungestörtes arbeiten in hochwertigen Räumlichkeiten in zentraler Innenstadtlage
- Zusammenstellung Ihrer individuell geplanten Veranstaltung mit Ihrem Rahmenprogramm
- Routenplanung zu Ihrem nächsten Termin
- Ausschilderung des Tagungs- und Veranstaltungsraumes mit Ihrem Firmenlogo
- Elektronische Präsentation Ihres Firmenlogs in der Hotellobby
| Beamer | 50,00 € | ||
| CD-Player | 24,00 € | ||
| Clipmikrofon | 25,00 € | ||
| Dia-Projektor | 20,00 € | ||
| Flipchart mit 4 farbigen Stiften | inkl. der Tagungspauschale außerhalb 10,00 € |
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| Headset | 25,00 € | ||
| ISDN | Einheit 0,30 € | ||
| Laptop | auf Anfrage (extern) | ||
| Laserpointer | kostenlos | ||
| Leinwand | kostenlos | ||
| Mikrofone drahtlos (3 Stück vorhanden), inkl. Beschallungsanlage | 25,00 € | ||
| Moderatorenkoffer | 25,00 € | ||
| Overheadprojektor mit Folien und 4 farbigen Stiften | inkl. der Tagungspauschale außerhalb 15,00 € |
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| Pinnwand mit Papier | inkl. der Tagungspauschale außerhalb 15,00 € |
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| PowerLAN | kostenlos | ||
| Rednerpult und Leselampe | kostenlos | ||
| TV mit Videorekorder | 33,00 € | ||
| Videokamera | auf Anfrage (extern) | ||
| W-LAN 1 Stunde | 10,00 € | ||
| W-LAN 24 Stunden | 22,00 € | ||
| W-LAN ½ Stunde | 4,50 € |
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.
3. Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluß, -partner, -haftung
1. Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande; diese sind die Vertragspartner
2. Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet, so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Leistungen, Preise, Zahlung
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
2. Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.
Rücktritt des Hotels
1. Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
2. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
3. höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
4. Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden; das Hotel begründeten Anlaß zu der Annahme hat, daß die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
5. Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
6. Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Hotels.
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung)
1. Bei einem Rücktritt des Veranstalters ab 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr, lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 8. und 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
3. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menupreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menu noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
4. Ersparte Aufwendungen nach Punkt 2 und 3 sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
1. Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muß spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
2. Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt. Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
3. Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet
4. Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
5. Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlußzeiten der Veranstaltung, so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
6. Veranstaltungen die nach 24:00 Uhr dauern, werden aufgrund des zuzüglichen Kostenaufwandes des Bedienungspersonals separat belastet. Pro angefangene Stunde berechnet das Hotel EUR 1,80 für die im Vertrag vereinbarte Personenanzahl.
Mitbringen von Speisen und Getränken
1. Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Mit seiner Unterschrift auf der Reservierunsgbestätigung erklärt sich der Veranstalter mit unseren AGB einverstanden.






