Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen
des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Feiern, Tagungen etc. sowie
für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels,
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung:
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande;
diese sind die Vertragspartner
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,
so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich,
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Jegliche Art von Anzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten,
bzw. der Gebrauch des Namens Loccumer Hof für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt,
so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt V.1 bis V.3.2. bestanden.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Leistungen, Preise, Zahlung:
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der
Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich
vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung
mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt.
Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu
festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung,
so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Veranstaltungen die nach 24:00 Uhr dauern, werden aufgrund des zzgl. Kostenaufwandes des Bedienungspersonals separat belastet.
Pro angefangene Stunde berechnet das Hotel EUR 1,80 für die im Vertrag vereinbarte Personenanzahl.
Rücktritt des Hotels:
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr.2 vorliegt
Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten des Hotels
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung):
Bei einem Rücktritt des Veranstalters gelten folgende Staffelungen:
Veranstaltungen von 5 bis 15 Personen = bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
1.1 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 3. und 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menu noch kein Preis vereinbart,
wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Veranstaltungen ab 15 Personen = bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 5. und 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
War für das Menu noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt.
Veranstaltungen ab 30 Personen = 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
3.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 7. und 5. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menu noch kein Preis vereinbart,
wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Ersparte Aufwendungen nach Punkt .1. und .2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
Veranstaltungen ab 50 Personen = 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 11. und 9. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
War für das Menu noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Ersparte Aufwendungen nach Punkt .1. und .2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren,
dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.
Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit der Bankettabteilung.
In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.
Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen
bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt,
von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen,
ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Das Hotel ist im Vorfeld über die Zusendung von Tagungsunterlagen/ Dekorationsmaterial zu informieren.
Die Annahme von Post- und Paketsendungen die nicht vorher angemeldet wurden kann im Zweifelsfall abgelehnt werden.
Nachnahme Sendungen werden generell nicht entgegengenommen.
Foto-, Video- & Tonaufzeichnungen im Hotel Loccumer Hof
Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen mit kommerziellem und/ oder gewerblichem Hintergrund (zum Beispiel für Printwerbung, Sedcard,
auf Hotelportalen oder anderen On- und Offline Medien) sind im Hotel Loccumer Hof (inkl. Hotelzimmer, Restaurant, Tagungsräume und alle öffentlichen sowie die Personal Bereiche) untersagt. Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen im Rahmen einer im Hotel durchgeführten Veranstaltung (zum Beispiel Tagung, Workshop, Meeting, Konzert, Feier) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Hotel Loccumer Hof GmbH & Co.KG. Gleiches gilt für jedwede spätere Verwendung etwaiger Bild- und/ oder Tonaufnahmen. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, der Übernachtung in einem unserer Zimmer und durch den Aufenthalt in unserem Restaurant gelten diese Punkte als akzeptiert. Zuwiderhandlungen führen ggf. zu rechtlichen Schritten bzw. Schadensersatzforderungen.
Stand Juni 2015
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich
direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:
Eckhard Laabs
gfmod@loccumerhof.de
+49.511.1264.0
Die Datenschutzerklärung wurde mit dem Datenschutzerklärungs-Generator der activeMind AG erstellt.
des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren, Feiern, Tagungen etc. sowie
für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räume, Flächen oder Vitrinen sowie die Einladung zu Vorstellungsgesprächen,
Verkaufs- oder ähnlichen Veranstaltungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels,
wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Vertragsabschluss, -partner, -haftung:
Der Vertrag kommt durch die Antragsannahme (Bestätigung) des Hotels an den Veranstalter zustande;
diese sind die Vertragspartner
Ist der Kunde/Besteller nicht der Veranstalter selbst oder wird vom Veranstalter ein gewerblicher Vermittler oder Organisator eingeschaltet,
so haften diese zusammen mit dem Veranstalter gesamtschuldnerisch für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag.
Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Diese Haftung ist beschränkt auf Leistungsmängel die, außer im leistungstypischen Bereich,
auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels zurückzuführen sind. Im Übrigen ist der Veranstalter verpflichtet, das Hotel rechtzeitig auf die Möglichkeit der
Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Jegliche Art von Anzeigen, die die Daten des Hotels für Einladungen für Verkaufsveranstaltungen und Vorstellungsgespräche enthalten,
bzw. der Gebrauch des Namens Loccumer Hof für werbende Maßnahmen des Vertragspartners bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels.
Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und werden dadurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt,
so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall wird auf Zahlung laut Punkt V.1 bis V.3.2. bestanden.
Der Auftraggeber haftet für alle Schäden an Gebäude oder Inventar, die durch Veranstaltungsteilnehmer bzw. -besucher,
Mitarbeiter, sonstige Dritte aus seinem Bereich oder ihn selbst verursacht werden.
Das Hotel kann vom Kunden die Stellung angemessener Sicherheiten (z. B. Versicherungen, Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
Leistungen, Preise, Zahlung:
Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der
Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und
Veranstaltung 4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich
vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 10%, erhöht werden.
Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar.
Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen in Höhe von 8% Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine sind im Vertrag schriftlich vereinbart.
Änderung der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit:
Eine Änderung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss spätestens 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn der Bankettabteilung
mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Hotels.
Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um maximal 5% wird vom Hotel bei der Abrechnung anerkannt.
Bei darüber hinausgehenden Abweichungen wird die ursprünglich gemeldete Teilnehmerzahl abzüglich 5% zugrunde gelegt.
Im Fall einer Abweichung nach oben wird die tatsächliche Teilnehmerzahl berechnet
Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die vereinbarten Preise neu
festzusetzen, sowie die bestätigten Räume zu tauschen.
Verschieben sich ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Hotels die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung,
so kann das Hotel zusätzliche Kosten der Leistungsbereitschaft in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.
Veranstaltungen die nach 24:00 Uhr dauern, werden aufgrund des zzgl. Kostenaufwandes des Bedienungspersonals separat belastet.
Pro angefangene Stunde berechnet das Hotel EUR 1,80 für die im Vertrag vereinbarte Personenanzahl.
Rücktritt des Hotels:
Wird die Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung
nicht geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls:
- höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
- Veranstaltungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. des Veranstalters oder Zwecks, gebucht werden;
das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb,
die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.
- ein Verstoß gegen Ziffer I. Nr.2 vorliegt
Das Hotel hat den Veranstalter von der Ausübung des Rücktrittrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz gegen das Hotel, außer bei vorsätzlichem oder grob
fahrlässigem Verhalten des Hotels
Rücktritt des Veranstalters (Abbestellung):
Bei einem Rücktritt des Veranstalters gelten folgende Staffelungen:
Veranstaltungen von 5 bis 15 Personen = bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
1.1 Tritt der Veranstalter erst zwischen der 3. und 2. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menu noch kein Preis vereinbart,
wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Veranstaltungen ab 15 Personen = bis 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
2.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 5. und 3. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen,
bei jedem späteren Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
War für das Menu noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes
zugrunde gelegt.
Veranstaltungen ab 30 Personen = 8 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
3.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 7. und 5. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70% des Speisenumsatzes.
Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl. War für das Menu noch kein Preis vereinbart,
wird das preiswerteste 3-Gang-Menu des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt.
Ersparte Aufwendungen nach Punkt .1. und .2. sind damit abgegolten. Dem Veranstalter bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem Hotel des einen höheren Schadens vorbehalten.
Veranstaltungen ab 50 Personen = 12 Wochen vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei stornierbar.
Werden diese Fristen nicht eingehalten ist das das Hotel berechtigt, die volle Raummiete (ganztags Berechnung ohne Verzehr,
lt. gültiger Hotelpreisliste) in Rechnung zu stellen, sofern eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist.
4.1. Tritt der Veranstalter erst zwischen der 11. und 9. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt,
zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgangenen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren
Rücktritt 70% des Speisenumsatzes. Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Menüpreis-Bankett x Personenzahl.
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Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen
Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen
bzw. im Hotel. Das Hotel übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden,
außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Hotels. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt,
von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.
Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. Dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen,
ist das Hotel berechtigt. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist das Hotel berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen.
Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Mitgebrachte Ausstellungs- oder sonstige Gegenstände sind nach Ende der Veranstaltung unverzüglich zu entfernen.
Unterlässt der Kunde das, darf das Hotel die Entfernung und Lagerung zu Lasten des Kunden vornehmen.
Verbleiben die Gegenstände im Veranstaltungsraum, kann das Hotel für die Dauer des Verbleibs eine angemessene Nutzungsentschädigung berechnen.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
Das Hotel ist im Vorfeld über die Zusendung von Tagungsunterlagen/ Dekorationsmaterial zu informieren.
Die Annahme von Post- und Paketsendungen die nicht vorher angemeldet wurden kann im Zweifelsfall abgelehnt werden.
Nachnahme Sendungen werden generell nicht entgegengenommen.
Foto-, Video- & Tonaufzeichnungen im Hotel Loccumer Hof
Foto-, Video- und Tonaufzeichnungen mit kommerziellem und/ oder gewerblichem Hintergrund (zum Beispiel für Printwerbung, Sedcard,
auf Hotelportalen oder anderen On- und Offline Medien) sind im Hotel Loccumer Hof (inkl. Hotelzimmer, Restaurant, Tagungsräume und alle öffentlichen sowie die Personal Bereiche) untersagt. Bild- und/ oder Tonaufzeichnungen im Rahmen einer im Hotel durchgeführten Veranstaltung (zum Beispiel Tagung, Workshop, Meeting, Konzert, Feier) bedürfen der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Hotel Loccumer Hof GmbH & Co.KG. Gleiches gilt für jedwede spätere Verwendung etwaiger Bild- und/ oder Tonaufnahmen. Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung, der Übernachtung in einem unserer Zimmer und durch den Aufenthalt in unserem Restaurant gelten diese Punkte als akzeptiert. Zuwiderhandlungen führen ggf. zu rechtlichen Schritten bzw. Schadensersatzforderungen.
Stand Juni 2015
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Monique Laabs
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